Was ist ein begleiteter Umgang (BU) oder eine Umgangsbegleitung?
Ein begleiteter Umgang kann durch das Familiengericht angeordnet werden oder aber auf eigenen Antrag der Eltern oder eines Elternteiles. Mit Hilfe des Jugendamtes/ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) wird die Umgangsbegleitung organisiert und finanziert.
sondern der Fortschritt sein. (Joseph Joubert, 1754 - 1824) Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg,


Anlass der Umgangsbegleitungen
„Der Riss, der die Eltern trennt, geht meistens auch durch die Herzen der Kinder.“
(Friedrich Spielhagen, 1829 -1911)
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Manchmal zerbrechen Familien durch konfliktreiche Scheidungen oder Trennungen. Manchmal müssen Kinder per Familiengerichtsbeschluss in Obhut genommen werden. Dennoch haben alle Kinder und Jugendlichen „... das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt“ (BGB §1684 (1 u.a.)), sofern der Umgang dem Kindeswohl förderlich ist.
Ziel der Umgangsbegleitungen
„Das haben wir noch nie probiert, also geht es sicher gut.“ (Pipi Langstrumpf)
Zur Sicherstellung des Kindeswohls werden dann die Umgangskontakte mit den Umgangsberechtigten (Eltern, Elternteile und sonstige berechtigte Umgangspersonen wie Famlienmitglieder oder auch Pflegeeltern) zunächst durch eine neutrale dritte Person, d.h. eine*n Umgangsbegleiter*in, begleitet, bis die Umgänge dann unbegleitet und möglichst selbstorganisiert durchgeführt werden können.
Ablauf der Umgangsbegleitungen
„Veränderungen gehen gern in Begleitung.” (Stefan Radulian, geb. 1979)
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Diesen Prozess, der in neutralen Räumen (z. B. im Jugendamt oder in meinen Räumlichkeiten in Bönen), draußen (Spielplatz etc.) oder möglicherweise auch zu Hause stattfindet, unterstütze ich gern möglichst im Hintergrund. Wenn es aber nötig und gewünscht ist, kann ich die (Wieder-)Annäherung erleichtern und stärken z. B. durch:
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altersgerechte Spiel- und Bewegungsangebote
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Unterstützung bei der altersgerechten Kommunikation mit dem Kind/Jugendlichen
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Rückmeldung/Reflexion zum beobachteten Umgang
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Unterstützung in Gesprächen mit der/n Hauptbetreuungsperson(en)


Hilfe zur Selbsthilfe: Entwicklung aktivieren durch Marte Meo
„Wir können die Lebensgeschichte der Menschen nicht ändern, aber wir können immer wieder zu positven Entwicklungen einladen.”
(Maria Aarts, geb. 1950, Gründerin der Marte Meo Methode)
Bei der Umgangsbegleitung kann die videobasierte Marte Meo Methode besonders hilfreich sein, um eine positive Entwicklung anzuregen durch:
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unmittelbare Eigenwahrnehmung des Geschehenen und fachlich geleitete Selbst-/Reflexion
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konkrete Information zu gelingenden Umgangskontakten
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vertiefte Freude und Sicherheit beim Umgangskontakt
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Vertrauen (wieder) aufzubauen
Vereinbarung der Umgangstermine
Ort und Zeit der Durchführung des Umgangskontaktes wird mit allen Beteiligten partizipativ bestimmt.
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Bei Rückfragen bin ich hier zu erreichen.