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Die hier angebotenen Leistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Jedoch sind die Kosten u. U. beim Finanzamt abzugsfähig.
Darüberhinaus sind Leistungen, die dem Schutz der Gesundheit der Patienten dienen, grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.
Die Honorare orientieren sich zum einen an den Vergütungsvereinbarungen für Logopäd*innen seitens der Krankenkassen und zum anderen an ambulanten Fachleistungsstundensätzen der Jugend- und Familienhilfe.
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Umgangsbegleitungen und Umgangspflegschaften werden durch Jugendämter bzw. Gerichte finanziert.
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